WILLKOMMEN BEI DER BRÜCKE DACHAU E.V.

Wir bit­ten dar­um, Gesprächs­ter­mi­ne vor­ab zu vereinbaren.

Sie errei­chen uns unter:

08131/6186–0 oder info@bruecke-dachau.de

Die Brü­cke Dach­au e.V. leis­tet als frei­er Trä­ger sozi­al­päd­ago­gi­sche Arbeit für Jugend­li­che, Her­an­wach­sen­de und Erwach­se­ne und ist zustän­dig für spe­zi­el­le Auf­ga­ben der Straf­rechts­pfle­ge im Land­kreis Dachau.

Als enga­gier­tes Fach­team ori­en­tie­ren wir uns an den spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen und der Lebens­welt unse­rer Kli­en­ten. Nicht die Straf­ta­ten, son­dern die indi­vi­du­el­len Situa­tio­nen der Jugend­li­chen und Erwach­se­nen ste­hen bei uns im Mit­tel­punkt unse­rer Arbeit.

Wir helfen dabei, die eigenen Ressourcen zu erkennen und zu nutzen, damit schwierige Lebensphasen sozialverträglich bewältigt werden können.

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PERSPEKTIVEN FÜR JUGENDLICHE UND ERWACHSENE 

PERSPEKTIVEN FÜR JUGENDLICHE

JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN

  • Infor­ma­ti­on über den gesam­ten Ablauf des Strafverfahrens
  • Teil­nah­me an der Gerichtsverhandlung 
    • Dar­stel­lung der per­sön­li­chen Lebens­si­tua­ti­on der Jugend­li­chen oder Heranwachsenden
    • Päd­ago­gi­sche Stel­lung­nah­me zur straf­recht­li­chen Rei­fe, sozia­len Pro­gno­se und Vor­schlag einer Ahndung

AMBULANTE SOZIAL­PÄDAGOGISCHE ANGEBOTE FÜR STRAFFÄLLIG GEWORDENE JUNGE MENSCHEN

  • Ver­mitt­lung in Ein­satz­stel­len zur Ableis­tung Sozia­ler Hilfsdienste
  • Ableis­tung Sozia­ler Hilfs­diens­te unter Anlei­tung von Brü­cke Mit­ar­bei­tern in der
    Landschaftspflege
  • Bera­tungs­ge­sprä­che
  • Betreu­ungs­wei­sung
  • Sozia­le Trainingskurse
  • Arbeits­wo­chen­en­de
  • Lese­wei­sung
  • Täter-Opfer-Aus­gleich

PERSPEKTIVEN FÜR ERWACHSENE

FACHSTELLE FÜR AUßERGERICHTLICHE KONFLIKTSCHLICHTUNG

  • Täter-Opfer-Aus­gleich und Kon­flikt­klä­rung zwi­schen Beschul­dig­ten und Geschä­dig­ten im Rah­men eines Straf­ver­fah­rens mit Unter­stüt­zung durch Mediatoren

FACHSTELLE ZUR VERMITTLUNG GEMEIN­NÜTZIGER ARBEIT

  • Als rich­ter­li­che Auf­la­ge im Rah­men eines Bewährungsverfahrens
  • Zur Haft­ver­mei­dung – Die baye­ri­sche Jus­tiz ermög­licht straf­fäl­lig gewor­de­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern in Geld­not, einer Gefäng­nis­stra­fe zu entgehen
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JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN

FÜR JUGENDLICHE UND HERANWACHSENDE VON 14–21 JAHREN

Du hast eine Straftat begangen?

Gliedermännchen mit Wegweiser

… dann melde dich bei der Jugendhilfe im Strafverfahren.

Die Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren ist eine gesetz­li­che Pflicht­auf­ga­be, die vom sozi­al­päd­ago­gi­schen Fach­dienst wahr­ge­nom­men wird. Wir brin­gen die erzie­he­ri­schen Gesichts­punk­te in das Jugend­straf­ver­fah­ren ein.

Die Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren führt zudem die außer­ge­richt­li­che Rege­lung, auch Diver­si­on genannt, durch und unter­stützt Jugend­li­che und Heranwachsende.

Vor der Gerichtsverhandlung

In einem per­sön­li­chen Gespräch …

  • infor­mie­ren wir über den Ver­lauf des gesam­ten Strafverfahrens
  • erfas­sen wir bio­gra­phi­sche Daten und die aktu­el­le Lebens­si­tua­ti­on der Jugend­li­chen und Heranwachsenden
  • bera­ten und unter­stüt­zen wir Jugend­li­che, Her­an­wach­sen­de und deren Eltern…

Während der Gerichtsverhandlung

  • neh­men wir als Ver­fah­rens­be­tei­lig­te an der Gerichts­ver­hand­lung teil
  • stel­len wir die per­sön­li­che Lebens­si­tua­ti­on dar
  • beur­tei­len wir die Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung und die straf­recht­li­che Reife
  • geben wir eine sozi­al­päd­ago­gi­sche Pro­gno­se ab
  • schla­gen wir eine geeig­ne­te Ahn­dung vor…

Nach der Gerichtsverhandlung

  • hal­ten wir Kon­takt zum Jugend­li­chen in The­ra­pie- und Jugend­hil­fe­ein­rich­tun­gen oder in Haft.
  • ste­hen wir auch wei­ter­hin als Ansprech­part­ner zur Verfügung…
Gliedermännchen mit Schild

AMBULANTE SOZIAL­PÄDAGOGISCHE ANGEBOTE FÜR STRAFFÄLLIG GEWORDENE JUNGE MENSCHEN

Die ambu­lan­ten sozi­al­päd­ago­gi­schen Ange­bo­te nach den §§ 10, 15 JGG sind Wei­sun­gen und Auf­la­gen des Gerichts sowie der Staats­an­walt­schaft. Sie lei­ten sich unmit­tel­bar aus der straf­ba­ren Hand­lung und dem erzie­he­ri­schen Bedarf ab und sind das Ergeb­nis des Jugendgerichtsverfahrens.

Die­se Ange­bo­te sol­len eine expli­zi­te Alter­na­ti­ve zu frei­heits­ent­zie­hen­den Sank­tio­nen dar­stel­len um mit­hil­fe päd­ago­gi­scher Arbeit wei­te­re Straf­ta­ten zu vermeiden.

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Gliedermännchen mit den Buchstaben TOA

FACHSTELLE FÜR AUSSER­GERICHTLICHE KONFLIKTSCHLICHTUNG

WIR MACHEN DEN TÄTER-OPFER-AUSGLEICH

Die Fach­stel­le für außer­ge­richt­li­che Kon­flikt­schlich­tung führt den Täter-Opfer-Aus­gleich für Jugend­li­che und Erwach­se­ne durch.

Bei einem Täter-Opfer-Aus­gleich (TOA) han­delt es sich um eine außer­ge­richt­li­che Kon­flikt­schlich­tung in einem Straf­ver­fah­ren zwi­schen Geschä­dig­ten und Beschul­dig­ten, in deren Rah­men eine Wie­der­gut­ma­chung für den erlit­te­nen Scha­den ver­ein­bart wer­den kann.

Der Täter-Opfer-Aus­gleich kann hel­fen, einen Rechts­streit zu ver­mei­den, denn mit Hil­fe des TOA’s kann ein Kon­flikt unbü­ro­kra­tisch geschlich­tet wer­den, bevor es zu einer Ver­hand­lung vor Gericht kommt.

TOA für Jugendliche und
Heranwachsende

TOA für Erwachsene

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GEMEINNÜTZIGE ARBEIT
FÜR ERWACHSENE

Schreibendes Gliedermännchen

FACH­STELLE ZUR VERMITTLUNG GEMEIN­NÜTZIGER ARBEIT

Erwach­se­ne kön­nen sich mit Hil­fe der Fach­stel­le in Ein­satz­stel­len zur Ableis­tung gemein­nüt­zi­ger Arbeit ein­tei­len lassen.

Die Brü­cke Dach­au e.V. ver­mit­telt Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in gemein­nüt­zi­ge Arbeit in Zusam­men­ar­beit mit

  • dem Amts­ge­richt:
    Gemein­nüt­zi­ge Arbeit als Bewährungsauflage
  • der Staats­an­walt­schaft:
    Haft­ver­mei­dung durch Umwand­lung einer Geld­stra­fe in gemein­nüt­zi­ge Arbeit

Ein­satz­stel­len gibt es nach Abspra­che mit der Brü­cke Dach­au e.V. bei vie­len sozia­len oder öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen, wie Alten­hei­men, Sport­an­la­gen oder Bauhöfen.

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GELDVERWALTUNG ZUR VERMEIDUNG
DER ERSATZFREIHEITSSTRAFE

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Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz bie­tet die Geld­ver­wal­tung zur Ver­mei­dung der Ersatz­frei­heits­stra­fe an.

Die Ziel­grup­pe die­ses neu­en Pro­gramms sind Per­so­nen die eine Geld­stra­fe nicht bezah­len kön­nen, da sie nur über weni­ge Ein­künf­te in Form von Trans­fer­leis­tun­gen (z.B. ALG, Kran­ken­geld oder Ren­ten­leis­tun­gen) verfügen.

Die Zuwei­sung der Geld­ver­wal­tung erfolgt über die Staatsanwaltschaften.

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PSYCHOSOZIALE
PROZESSBEGLEITUNG

Professionelle Unterstützung für Opferzeugen im Strafverfahren

Psy­cho­so­zia­le Pro­zess­be­glei­tung ist eine inten­si­ve Form der Beglei­tung für beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Ver­letz­te von Straf­ta­ten vor, wäh­rend und nach der Hauptverhandlung.

Sie umfasst ihre qua­li­fi­zier­te Betreu­ung, Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung und Unter­stüt­zung im Straf­ver­fah­ren mit dem Ziel, die indi­vi­du­el­le Belas­tung zu redu­zie­ren, eine Sekun­där­vik­ti­mi­sie­rung wei­test­ge­hend zu ver­mei­den und die Aus­sa­ge­tüch­tig­keit als Zeu­gin­nen und Zeu­gen zu fördern.

Psy­cho­so­zia­le Pro­zess­be­glei­tung kann sich auch an beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Ange­hö­ri­ge von Ver­letz­ten richten.

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Sie umfasst ihre qua­li­fi­zier­te Betreu­ung, Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung und Unter­stüt­zung im Straf­ver­fah­ren mit dem Ziel, die indi­vi­du­el­le Belas­tung zu redu­zie­ren, eine Sekun­där­vik­ti­mi­sie­rung wei­test­ge­hend zu ver­mei­den und die Aus­sa­ge­tüch­tig­keit als Zeu­gin­nen und Zeu­gen zu fördern.

Psy­cho­so­zia­le Pro­zess­be­glei­tung kann sich auch an beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Ange­hö­ri­ge von Ver­letz­ten richten.

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