Jugendhilfe im Strafverfahren

Frü­her als Jugend­ge­richts­hil­fe bezeich­net, ist die Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren eine gesetz­li­che Pflicht­auf­ga­be, die vom sozi­al­päd­ago­gi­schen Fach­dienst wahr­ge­nom­men wird. Wir brin­gen die erzie­he­ri­schen Gesichts­punk­te in das Jugend­straf­ver­fah­ren ein.

Aufgaben im außer­gerichtlichen Bereich

  • Wir neh­men eine Erst­ein­schät­zung der Straf­an­zei­ge vor
  • Wir steu­ern mög­li­che päd­ago­gi­sche Maßnahmen
  • Wir füh­ren außer­ge­richt­li­che Verfahren/Diversionen durch
  • Wir wir­ken bei der U‑Haftentscheidung mit
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Vor der Gerichtsverhandlung

… ler­nen wir dich in einem per­sön­li­chen Gespräch kennen

  • Wir infor­mie­ren über den Ver­lauf des gesam­ten Strafverfahrens
  • Wir über­neh­men dabei jedoch kei­ne Verteidigerfunktion
  • Wir erfas­sen bio­gra­phi­sche Daten und die aktu­el­le Lebens­si­tua­ti­on der Jugend­li­chen und Heranwachsenden
  • Wir klä­ren den Hil­fe­be­darf mit den Betei­lig­ten und ver­mit­teln an ent­spre­chen­de Einrichtungen
  • Wir bera­ten und unter­stüt­zen die Eltern

Während der Gerichtsverhandlung

  • Wir neh­men als Ver­fah­rens­be­tei­lig­te an der Gerichts­ver­hand­lung teil
  • Wir stel­len die per­sön­li­che Lebens­si­tua­ti­on dar
  • Wir beur­tei­len die Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung und die straf­recht­li­che Reife
  • Wir geben eine sozi­al­päd­ago­gi­sche Pro­gno­se ab
  • Wir schla­gen eine geeig­ne­te Ahn­dung vor

Nach der Gerichtsverhandlung

  • Wir ver­mit­teln an Folgeeinrichtungen
  • Wir hal­ten Kon­takt zum Jugend­li­chen in Haft, The­ra­pie- oder Jugend­hil­fe­ein­rich­tun­gen und ande­ren Kooperationspartnern
  • Wir ste­hen wei­ter­hin als Ansprech­part­ner zur Verfügung
  • Wir wir­ken auf eine Wie­der­gut­ma­chung hin
  • Wir unter­stüt­zen den Täter beim Kon­takt mit dem Opfer

Team der jugendhilfe im Strafverfahren

Das Team der Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren bei der Brü­cke Dach­au e.V. gewähr­leis­tet durch die Auf­tei­lung der Zustän­dig­kei­ten, dass jeder Jugend­li­che oder Her­an­wach­sen­de im gesam­tem Straf­ver­fah­ren vom glei­chen Mit­ar­bei­ter betreut wird.

Zusatzinfos zum Jugendstrafverfahren

Möch­ten Sie sich noch wei­ter über das Jugend­straf­ver­fah­ren informieren?

Wis­sens­wer­tes fin­den Sie hier:
Infor­ma­tio­nen über Rech­te und Pflich­ten Jugend­li­cher, Her­an­wach­sen­der und Eltern im Jugendstrafverfahren