Von 23.12. bis einschließlich 1.1. sind wir im Weihnachtsurlaub. Am 2.1. haben wir von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Wir wünschen allen angenehme Feiertage und alles Gute für 2025!

WILLKOMMEN BEI DER BRÜCKE DACHAU E.V.

Die Brü­cke Dach­au e.V. leis­tet als frei­er Trä­ger sozi­al­päd­ago­gi­sche Arbeit für Jugend­li­che, Her­an­wach­sen­de und Erwach­se­ne und ist zustän­dig für spe­zi­el­le Auf­ga­ben der Jugend­hil­fe und der Straf­rechts­pfle­ge im Land­kreis Dachau.

Als enga­gier­tes Fach­team ori­en­tie­ren wir uns an den spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen und der Lebens­welt unse­rer Kli­en­ten. Nicht die Straf­ta­ten, son­dern die indi­vi­du­el­len Situa­tio­nen der Jugend­li­chen und Erwach­se­nen ste­hen bei uns im Mit­tel­punkt unse­rer Arbeit.

Wir helfen dabei, die eigenen Ressourcen zu erkennen und zu nutzen, damit schwierige Lebensphasen sozialverträglich bewältigt werden können.

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PERSPEKTIVEN FÜR JUGENDLICHE UND ERWACHSENE 

PERSPEKTIVEN FÜR JUGENDLICHE

JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN

  • Infor­ma­ti­on über den gesam­ten Ablauf des Strafverfahrens
  • Teil­nah­me an der Gerichtsverhandlung 
    • Dar­stel­lung der per­sön­li­chen Lebens­si­tua­ti­on der Jugend­li­chen oder Heranwachsenden
    • Päd­ago­gi­sche Stel­lung­nah­me zur straf­recht­li­chen Rei­fe, sozia­len Pro­gno­se und Vor­schlag einer Ahndung

AMBULANTE SOZIAL­PÄDAGOGISCHE ANGEBOTE FÜR STRAFFÄLLIG GEWORDENE JUNGE MENSCHEN

  • Ver­mitt­lung in Ein­satz­stel­len zur Ableis­tung Sozia­ler Hilfsdienste
  • Ableis­tung Sozia­ler Hilfs­diens­te unter Anlei­tung von Brü­cke Mit­ar­bei­tern in der
    Landschaftspflege
  • Bera­tungs­ge­sprä­che
  • Betreu­ungs­wei­sung
  • Sozia­le Trainingskurse
  • Arbeits­wo­chen­en­de
  • Lese­wei­sung
  • Täter-Opfer-Aus­gleich

PERSPEKTIVEN FÜR ERWACHSENE

FACHSTELLE FÜR AUßERGERICHTLICHE KONFLIKTSCHLICHTUNG

  • Täter-Opfer-Aus­gleich und Kon­flikt­klä­rung zwi­schen Beschul­dig­ten und Geschä­dig­ten im Rah­men eines Straf­ver­fah­rens mit Unter­stüt­zung durch Mediatoren

FACHSTELLE ZUR VERMITTLUNG GEMEIN­NÜTZIGER ARBEIT

  • Als rich­ter­li­che Auf­la­ge im Rah­men eines Bewährungsverfahrens
  • Zur Haft­ver­mei­dung – Die baye­ri­sche Jus­tiz ermög­licht straf­fäl­lig gewor­de­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern in Geld­not, einer Gefäng­nis­stra­fe zu entgehen
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JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN

FÜR JUGENDLICHE UND HERANWACHSENDE VON 14–21 JAHREN

Du hast eine Straftat begangen?

Gliedermännchen mit Wegweiser

… dann melde dich bei der Jugendhilfe im Strafverfahren.

Die Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren ist eine gesetz­li­che Pflicht­auf­ga­be, die vom sozi­al­päd­ago­gi­schen Fach­dienst wahr­ge­nom­men wird. Wir brin­gen die erzie­he­ri­schen Gesichts­punk­te in das Jugend­straf­ver­fah­ren ein.

Die Jugend­hil­fe im Straf­ver­fah­ren führt zudem die außer­ge­richt­li­che Rege­lung, auch Diver­si­on genannt, durch und unter­stützt Jugend­li­che und Heranwachsende.

Vor der Gerichtsverhandlung

In einem per­sön­li­chen Gespräch …

  • infor­mie­ren wir über den Ver­lauf des gesam­ten Strafverfahrens
  • erfas­sen wir bio­gra­phi­sche Daten und die aktu­el­le Lebens­si­tua­ti­on der Jugend­li­chen und Heranwachsenden
  • bera­ten und unter­stüt­zen wir Jugend­li­che, Her­an­wach­sen­de und deren Eltern…

Während der Gerichtsverhandlung

  • neh­men wir als Ver­fah­rens­be­tei­lig­te an der Gerichts­ver­hand­lung teil
  • stel­len wir die per­sön­li­che Lebens­si­tua­ti­on dar
  • beur­tei­len wir die Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung und die straf­recht­li­che Reife
  • geben wir eine sozi­al­päd­ago­gi­sche Pro­gno­se ab
  • schla­gen wir eine geeig­ne­te Ahn­dung vor…

Nach der Gerichtsverhandlung

  • hal­ten wir Kon­takt zum Jugend­li­chen in The­ra­pie- und Jugend­hil­fe­ein­rich­tun­gen oder in Haft.
  • ste­hen wir auch wei­ter­hin als Ansprech­part­ner zur Verfügung…
Gliedermännchen mit Schild

AMBULANTE SOZIAL­PÄDAGOGISCHE ANGEBOTE FÜR STRAFFÄLLIG GEWORDENE JUNGE MENSCHEN

Die ambu­lan­ten sozi­al­päd­ago­gi­schen Ange­bo­te nach den §§ 10, 15 JGG sind Wei­sun­gen und Auf­la­gen des Gerichts sowie der Staats­an­walt­schaft. Sie lei­ten sich unmit­tel­bar aus der straf­ba­ren Hand­lung und dem erzie­he­ri­schen Bedarf ab und sind das Ergeb­nis des Jugendgerichtsverfahrens.

Die­se Ange­bo­te sol­len eine expli­zi­te Alter­na­ti­ve zu frei­heits­ent­zie­hen­den Sank­tio­nen dar­stel­len um mit­hil­fe päd­ago­gi­scher Arbeit wei­te­re Straf­ta­ten zu vermeiden.

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Gliedermännchen mit den Buchstaben TOA

FACHSTELLE FÜR AUSSER­GERICHTLICHE KONFLIKTSCHLICHTUNG

WIR MACHEN DEN TÄTER-OPFER-AUSGLEICH

Die Fach­stel­le für außer­ge­richt­li­che Kon­flikt­schlich­tung führt den Täter-Opfer-Aus­gleich für Jugend­li­che und Erwach­se­ne durch.

Bei einem Täter-Opfer-Aus­gleich (TOA) han­delt es sich um eine außer­ge­richt­li­che Kon­flikt­schlich­tung in einem Straf­ver­fah­ren zwi­schen Geschä­dig­ten und Beschul­dig­ten, in deren Rah­men eine Wie­der­gut­ma­chung für den erlit­te­nen Scha­den ver­ein­bart wer­den kann.

Der Täter-Opfer-Aus­gleich kann hel­fen, einen Rechts­streit zu ver­mei­den, denn mit Hil­fe des TOA’s kann ein Kon­flikt unbü­ro­kra­tisch geschlich­tet wer­den, bevor es zu einer Ver­hand­lung vor Gericht kommt.

TOA für Jugendliche und
Heranwachsende

TOA für Erwachsene

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GEMEINNÜTZIGE ARBEIT
FÜR ERWACHSENE

Schreibendes Gliedermännchen

FACH­STELLE ZUR VERMITTLUNG GEMEIN­NÜTZIGER ARBEIT

Erwach­se­ne kön­nen sich mit Hil­fe der Fach­stel­le in Ein­satz­stel­len zur Ableis­tung gemein­nüt­zi­ger Arbeit ein­tei­len lassen.

Die Brü­cke Dach­au e.V. ver­mit­telt Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in gemein­nüt­zi­ge Arbeit in Zusam­men­ar­beit mit

  • dem Amts­ge­richt:
    Gemein­nüt­zi­ge Arbeit als Bewährungsauflage
  • der Staats­an­walt­schaft:
    Haft­ver­mei­dung durch Umwand­lung einer Geld­stra­fe in gemein­nüt­zi­ge Arbeit

Ein­satz­stel­len gibt es nach Abspra­che mit der Brü­cke Dach­au e.V. bei vie­len sozia­len oder öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen, wie Alten­hei­men, Sport­an­la­gen oder Bauhöfen.

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GELDVERWALTUNG ZUR VERMEIDUNG
DER ERSATZFREIHEITSSTRAFE

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Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz bie­tet die Geld­ver­wal­tung zur Ver­mei­dung der Ersatz­frei­heits­stra­fe an.

Die Ziel­grup­pe die­ses neu­en Pro­gramms sind Per­so­nen die eine Geld­stra­fe nicht bezah­len kön­nen, da sie nur über weni­ge Ein­künf­te in Form von Trans­fer­leis­tun­gen (z.B. ALG, Kran­ken­geld oder Ren­ten­leis­tun­gen) verfügen.

Die Zuwei­sung der Geld­ver­wal­tung erfolgt über die Staatsanwaltschaften.

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PSYCHOSOZIALE
PROZESSBEGLEITUNG

Professionelle Unterstützung für Opferzeugen im Strafverfahren

Psy­cho­so­zia­le Pro­zess­be­glei­tung ist eine inten­si­ve Form der Beglei­tung für beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Ver­letz­te von Straf­ta­ten vor, wäh­rend und nach der Hauptverhandlung.

Sie umfasst ihre qua­li­fi­zier­te Betreu­ung, Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung und Unter­stüt­zung im Straf­ver­fah­ren mit dem Ziel, die indi­vi­du­el­le Belas­tung zu redu­zie­ren, eine Sekun­där­vik­ti­mi­sie­rung wei­test­ge­hend zu ver­mei­den und die Aus­sa­ge­tüch­tig­keit als Zeu­gin­nen und Zeu­gen zu fördern.

Psy­cho­so­zia­le Pro­zess­be­glei­tung kann sich auch an beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Ange­hö­ri­ge von Ver­letz­ten richten.

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Sie umfasst ihre qua­li­fi­zier­te Betreu­ung, Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung und Unter­stüt­zung im Straf­ver­fah­ren mit dem Ziel, die indi­vi­du­el­le Belas­tung zu redu­zie­ren, eine Sekun­där­vik­ti­mi­sie­rung wei­test­ge­hend zu ver­mei­den und die Aus­sa­ge­tüch­tig­keit als Zeu­gin­nen und Zeu­gen zu fördern.

Psy­cho­so­zia­le Pro­zess­be­glei­tung kann sich auch an beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Ange­hö­ri­ge von Ver­letz­ten richten.

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