Betreuungs­weisung

Im Gegen­satz zu den Bera­tungs­ge­sprä­chen stellt die Betreu­ungs­wei­sung eine inten­si­ve­re und län­ger­fris­ti­ge ambu­lan­te Maß­nah­me dar. Die Dau­er liegt zwi­schen 6 und 12 Monaten.

Ziel ist es, in Zusam­men­ar­beit mit den Jugend­li­chen, die Her­aus­for­de­run­gen der momen­ta­nen Lebens­stua­ti­on abzu­klä­ren und ziel­füh­rend zu strukturieren.

Unter Ein­be­zug der Res­sour­cen der Jugend­li­chen wer­den Hand­lungs­schrit­te und Zie­le erar­bei­tet, die den Jugend­li­chen hel­fen sol­len, pro­ble­ma­ti­sche Situa­tio­nen zu meis­tern. Der Wei­sungs­be­treu­er unter­stützt und beglei­tet den Pro­zess. Die Anlei­tung zu selb­stän­di­gem Han­deln des Jugend­li­chen steht dabei im Vordergrund.

Bereit­schaft und Ein­wil­li­gung zur Mit­ar­beit wer­den im Vor­feld der Ver­hand­lung mit den Jugend­li­chen oder Her­an­wach­sen­den abgeklärt.

Gang zur Betreuungsweisung