Vermittlung in Einsatzstellen zur Ableistung sozialer Hilfsdienste

Die Ver­mitt­lung in Ein­satz­stel­len zur Ableis­tung sozia­ler Hilfs­diens­te, auch Arbeits­wei­sung genannt, ist eine päd­ago­gi­sche Maß­nah­me die im Jugend­straf­ver­fah­ren als Sank­ti­on ver­hängt wird, um den Jugend­li­chen die Mög­lich­keit zu geben, ihr Fehl­ver­hal­ten durch gemein­nüt­zi­ge Arbeit wie­der gut­zu­ma­chen und Ver­ant­wor­tung für ihr Han­deln zu übernehmen.

Tresen der Brücke Dachau

In einem per­sön­li­chen Gespräch suchen wir gemein­sam mit den Jugend­li­chen geeig­ne­te Ein­satz­stel­len aus. Hier­zu ste­hen land­kreis­weit über vier­zig sozia­le und kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen zur Ver­fü­gung, bei denen Jugend­li­che ihre Sozi­al­stun­den ableis­ten können.

Jugend­li­che kön­nen so ver­schie­de­ne Tätig­keits­fel­der ken­nen­ler­nen, erle­ben Arbeits­struk­tu­ren inner­halb derer sie zuver­läs­sig und pünkt­lich sein müs­sen und ent­de­cken so man­che Fähig­keit, die sie beruf­lich oder in ihrer Frei­zeit nut­zen können.

Sozia­le Hilfs­diens­te kön­nen bei der Brü­cke Dach­au e.V. auch in der Land­schafts­pfle­ge abge­leis­tet wer­den. Zu den anfal­len­den Arbei­ten zählt das Mähen im Som­mer und Herbst sowie das Zurück­drän­gen von Gebüsch im Winter.

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