Konfliktschlichtung und Täter-Opfer-Ausgleich

Ein Täter-Opfer-Aus­gleich (TOA) ist eine außer­ge­richt­li­che Kon­flikt­schlich­tung. Kon­flik­te, die in Zusam­men­hang mit einer Straf­tat ste­hen, wer­den mit den unmit­tel­bar Betei­lig­ten auf­ge­ar­bei­tet und geklärt. Geschä­dig­te und Beschul­dig­te erhal­ten dadurch die Mög­lich­keit, den Kon­flikt fair zu lösen und eine schnel­le Wie­der­gut­ma­chung zu erreichen.

Der TOA kann hel­fen, einen Rechts­streit zu ver­mei­den, denn mit Hil­fe des Täter-Opfer-Aus­glei­ches kann ein Kon­flikt unbü­ro­kra­tisch geschlich­tet wer­den, bevor es zu einer Ver­hand­lung vor Gericht kommt.

Über die Durch­füh­rung eines Täter-Opfer-Aus­gleichs ent­schei­den Amts­ge­richt oder Staats­an­walt­schaft. Die Jus­tiz wird von der Fach­stel­le über das Ergeb­nis des TOA´s infor­miert. Selbst­mel­der wer­den von der Fach­stel­le für außer­ge­richt­li­che Kon­flikt­schlich­tung nicht abgewiesen.

Ein runder Tisch im Raum für Konfliktschlichtung

Warum einen Täter-Opfer-Ausgleich?

Durch einen Täter-Opfer-Aus­gleich kön­nen Geschä­dig­te in das Straf­ver­fah­ren ein­ge­bun­den und ihre Inter­es­sen und Belan­ge gestärkt wer­den. Denn Geschä­dig­te kön­nen im TOA die Fol­gen der Tat deut­lich machen und eige­ne Vor­stel­lun­gen zur Lösung des Kon­flik­tes einbringen.

Beschul­dig­te set­zen sich im TOA mit der Tat und deren Kon­se­quen­zen aus­ein­an­der, über­neh­men Ver­ant­wor­tung für ihr Han­deln und kön­nen Hin­ter­grün­de ihres Ver­hal­tens schildern.

Mit Hil­fe des TOA´s kann ein ange­mes­se­ner Aus­gleich des erlit­te­nen Scha­dens ohne lang­wie­ri­ges Zivil­ver­fah­ren erzielt wer­den. Inner­halb des Straf­ver­fah­rens kann durch einen TOA eine Straf­mil­de­rung bis hin zur Ver­fah­rens­ein­stel­lung erreicht werden.

Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Geschä­dig­te und Beschul­dig­te erhal­ten die Möglichkeit

  • getrenn­ter Vor­ge­sprä­che um über das Ver­fah­ren TOA infor­miert zu wer­den, die Straf­tat und deren Fol­gen zu bespre­chen und Vor­stel­lun­gen zur Wie­der­gut­ma­chung abzuklären
  • eines gemein­sa­men Aus­gleichs­ge­sprächs, oder
  • eines indirekten,schriftlichen Aus­gleichs ohne per­sön­li­ches Aufeinandertreffen

Für Sie ent­ste­hen kei­ne Kosten.

Team für den Täter-Opfer-Ausgleich

Ste­fan Korn­theu­er und Caro­lin Wag­ner arbei­ten seit 2008 erfolg­reich zusam­men. Durch die inten­si­ve, bay­ern­wei­te Ver­net­zung mit wei­te­ren Fach­stel­len und der Jus­tiz gewähr­leis­tet das Media­to­ren-Team der Brü­cke Dach­au e.V. Kon­flikt­schlich­tung nach den neu­es­ten Stan­dards und fach­li­chen Erkenntnissen.

Haben wir Ihr Inter­es­se am Täter-Opfer-Aus­gleich geweckt? Dann schau­en Sie doch auf die TOA-Bay­ern Kar­te und fin­den Sie her­aus ob es auch in Ihrer Nähe eine TOA-Fach­stel­le gibt.

TOA-Bay­ern­kar­te

Gliedermännchen mit den Buchstaben TOA