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Mäncchen mit Schild "Mist gebaut? Wir sind da!"
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AMBULANTE SOZIALPÄDAGOGISCHE ANGEBOTE FÜR STRAFFÄLLIG GEWORDENE JUNGE MENSCHEN

Die ambu­lan­ten sozi­al­päd­ago­gi­schen Ange­bo­te nach den §§ 10, 15 JGG sind Wei­sun­gen und Auf­la­gen des Gerichts sowie der Staats­an­walt­schaft. Sie lei­ten sich unmit­tel­bar aus der straf­ba­ren Hand­lung und dem erzie­he­ri­schen Bedarf ab und sind das Ergeb­nis des Jugendgerichtsverfahrens.

Die­se Ange­bo­te sol­len eine expli­zi­te Alter­na­ti­ve zu frei­heits­ent­zie­hen­den Sank­tio­nen dar­stel­len um mit­hil­fe päd­ago­gi­scher Arbeit wei­te­re Straf­ta­ten zu vermeiden.