AMBULANTE SOZIALPÄDAGOGISCHE ANGEBOTE FÜR STRAFFÄLLIG GEWORDENE JUNGE MENSCHEN
Die ambulanten sozialpädagogischen Angebote nach den §§ 10, 15 JGG sind Weisungen und Auflagen des Gerichts sowie der Staatsanwaltschaft. Sie leiten sich unmittelbar aus der strafbaren Handlung und dem erzieherischen Bedarf ab und sind das Ergebnis des Jugendgerichtsverfahrens.
Diese Angebote sollen eine explizite Alternative zu freiheitsentziehenden Sanktionen darstellen um mithilfe pädagogischer Arbeit weitere Straftaten zu vermeiden.